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Erfolgreich gegen Produktnachahmungen gewehrt

Nach langem Streit hat sich EWM  erfolgreich gegen die Nachahmung seiner Produkte gewehrt. 

Das Landgericht Köln bestätigt: Nachahmen von Produkten lohnt sich nicht – auch nicht bei Schweißgeräten – dagegen hat sich EWM nun erfolgreich gewehrt. Nachdem die EWM AG im Jahr 2017 Klage gegen einen Händler von kundentäuschend aufgemachter Schweißtechnik eingereicht hatte, gab das Gericht dem Unternehmen nun Recht. Die im Design nachgeahmten Geräte müssen aufgrund von täuschendem Produktdesign und irreführenden Werbeaussagen vom Markt genommen werden.

Erfolgreich vor dem Landgericht Köln

EWM hatte gegen einen Händler täuschend ähnlicher Schweißtechnik geklagt. Das Gericht hielt in seinen Gründen unter anderem fest, dass die Schweißgeräte der EWM AG über eine überdurchschnittliche wettbewerbliche Eigenart verfügen. Auch der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., kurz DVS, der EWM von Anfang an unterstützte, bestätigte diese Argumentation nach Unternehmensangaben.

Unzulässige Produktnachahmung

Die farbliche und grafische Gestaltung der nachahmenden Schweißgeräte war laut Landgericht geeignet, Kunden zu täuschen. Nach dem erfolgreichen Verfahren kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

„Als einer der Treiber von Innovation in der Lichtbogen-Schweißtechnik ist es uns wichtig, unser geistiges Eigentum vor Nachahmern zu schützen. Was nach EWM aussieht, soll auch EWM-Leistungen bringen. Das Urteil aus Köln ist ein wichtiges Signal für unsere Branche: Gegen Nachahmer muss man sich wehren,“ sagte Wiebke Szczesny-Bersch, Vorstand von EWM.