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Foto: Kemper

Zubehör

Tenwinkel nutzt Förderprogramm für Hallenlüftung

Tenwinkel spart bei der Investition in eine neue Hallenlüftung durch staatliche Förderprogramme rund 30 % der Kosten.

  • BAFA-Programm ermöglicht kosteneffiziente Planung bei Investitionen in die Luftreinhaltung in Produktionsbetrieben

  • Unkomplizierte Abwicklung vom Antrag bis zur Installation durch den Anbieter

  • Absaugtechnik stellt Einhaltung des ab Ende 2018 verbindlichen Staubgrenzwerts sicher

Arbeitsschutz sicherstellen und gleichzeitig Investitionskosten reduzieren: Die Tenwinkel GmbH & Co. KG hat bei der Anschaffung einer neuen Absaugtechnik staatliche Fördergelder in Anspruch genommen. Auf der Grundlage eines unabhängigen Energiekonzepts plante die Kemper GmbH die neue Hallenlüftung. Der Hersteller technischer Betonteile sorgt damit weit vor dem Ende der Übergangsfrist für die Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwerts Ende 2018 für reine Luft in seinen Hallen.

Mit Blick auf die Sicherheit der Mitarbeiter und wegen der Gesundheitsgefahren durch die bei der Metallbearbeitung entstehenden Rauche, Partikel und Gase hat das Unternehmen in das Hallenlüftungssystem Kemjet zur Reinhaltung der Produktionsluft investiert.

Arbeitsschutz und Kosteneffizienz in einem Konzept

In der Folge plante die Kemper GmbH nicht nur die Absaugtechnik, sondern konnte bei der Investition aucjh Unterstützung aus dem Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Während das „Einzelmaßnahmen Programm“ den Ersatz oder die Neuanschaffung von Querschnittstechnologien ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro mit einem maximalen Zuschuss von 30.000 Euro fördert, sind beim Programm „Optimierung technischer Systeme“ Neu-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen förderfähig. Aufgrund der Höhe der Gesamtinvestition von mehr als 20.000 Euro – ab dieser Grenze lohnt die Optimierung technischer Systeme – entschied sich Tenwinkel für das erweiterte Programm.

Voraussetzung zur Bewilligung war die Beauftragung eines unabhängigen Energieberaters. Selbst dieser ist im Rahmen der Investitionshilfe zu 60 % förderfähig. Kosten für den durch Kemper empfohlenen Energieberater entstehen nur im Erfolgsfall, sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt. Auf Grundlage des Energiekonzepts stellte Tenwinkel den Antrag bei der BAFA. Weil die Ausführung der Förderprogramme keine Genehmigung voraussetzt, beauftragte Tenwinkel Kemper direkt für die Installation des Hallenlüftungssystems. Dank der staatlichen Förderung spart der Hersteller circa 30 % der Investitionssumme.

Unkomplizierte Abwicklung der Investition

„Die Beanspruchung des Förderprogramms war sehr einfach und unkompliziert“, sagt Stefan Tenwinkel, Mitgeschäftsführer von Tenwinkel. „Uns wurde die Arbeit durch Kemper und den Energieberater sehr erleichtert, sodass wir keinen großen zeitlichen Aufwand hatten.“ Die Antragstellung erfolgte binnen 14 Tagen. Kemper montierte die Anlage ohne Beeinträchtigung der Produktion.

Als Ergänzung zu den bereits vorhandenen mobilen Punktabsauggeräten von Kemper reinigt KemJet die gesamte Hallenluft von schädlichen Partikeln. In einem Kreislauf saugt das System die kontaminierte Luft an, reinigt die gefährlichen Partikel ab und führt die saubere Luft wieder zurück. Dadurch schützt Tenwinkel nicht nur die Schweißer selbst, sondern auch unbeteiligte Mitarbeiter in der Produktion. „Die Qualität der Hallenluft hat sich deutlich verbessert. Der Effekt ist für alle unsere Mitarbeiter sichtbar. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, bilanziert Geschäftsführer Markus Tenwinkel, der mit seinem Bruder Stefan das Unternehmen führt.

Grenzwerte: Tenwinkel stellt sich rechtssicher auf

Mit der Neuanschaffung des Hallenlüftungssystems stellt sich Tenwinkel vorauseilend auf weitere Grenzwert-Verschärfungen ein. Bis Ende 2018 gilt eine Übergangsfrist, in der teilweise noch der alte Grenzwert von 3 mg/m³ für alveolengängige Staubpartikel in Betrieben gelten kann. Ab Ende 2018 gilt der neue Grenzwert von nur noch 1,25 mg/m³ für alle metallverarbeitenden Betriebe.

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