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Die Industrie braucht eine Härtefallregelung, auf die sie sich verlassen können. Derzeit werden sie aber vor allem eines: außer Acht gelassen.
Foto: Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) / Mourad ben Rhouma
Die Industrie braucht eine Härtefallregelung, auf die sie sich verlassen können. Derzeit werden sie aber vor allem eines: außer Acht gelassen.

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Schutzschirm für die Industrie – jetzt!

Der Negativtrend beim Auftragseingang setzt sich fort. Gaspreisdeckel und Strompreisbremse sollen deswegen auch industrielle Härtefälle berücksichtigen.

Der Konjunkturhimmel der Stahl und Metall verarbeitenden Industrie ist grauer als 2021. Trotz kleinem Plus im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum gehen die Zahlen zurück: Die diesjährige Produktion sinkt bis Ende September um 0,7 %, der Auftragseingang um 7 %. Da bereits 2021 rückläufig war, fürchtet der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM) eine Verfestigung des Negativtrends. Für den sehnlichst erwarteten Schutzschirm fordert er daher eine Härtefallregelung, welche auch der Industrie zugute kommt.

Negativtrends stimmen pessimistisch

Der Stahl und Metall verarbeitende Mittelstand verliert nicht nur im Vergleich zu 2021, auch das laufende Geschäftsjahr entwickelt sich unerfreulich: Gegenüber dem zweiten Quartal sank die Produktion im dritten um 0,5 %, der Auftragseingang um 5 %. „Diese Zahlen lassen keinen positiven Ausklang des Jahres erwarten. Die Politik muss jetzt dafür sorgen, dass die angespannten Wertschöpfungsstrukturen des deutschen Wohlstandsfundamentes nicht weiter einreißen. Der geplante Schutzschirm ist für viele Unternehmen noch nicht wasserdicht – ihre Liquidität ist angegriffen, sie brauchen mehr Unterstützung“, betont Holger Ade, Leiter Industrie- und Energiepolitik beim WSM.

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Härtefallregelungen müssen Industrie einbeziehen

Sorgen machen die bisher bekannten Rahmenbedingungen der Härtefallregelung bei Gaspreisdeckel und Strompreisbremse. Sie lassen die Industrie durchs Raster fallen. Dazu WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer: „In der jetzigen Form gilt die Härtefallregelung nur für private Haushalte und Kleingewerbe. Es gibt aber Unternehmen, die selbst mit gedeckelten Energiepreisen nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren können. Auch das sind Härtefälle.“ Der Bezugszeitraum muss laut WSM ebenfalls auf den Prüfstand – so fordert der Verband eine passende Lösung für die Flutopfer 2021.

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