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Foto: Thomas Ernsting / LAIF

News

Neuauflage und Einspruchsfrist für Richtlinie VDI 2221

Mit Richtlinie VDI 2221 können Unternehmen ihre Entwicklungsprozesse kritisch prüfen und sie den aktuellen Anforderungen anpassen.

Die VDI-Richtlinie 2221 ist als Entwurf in einer komplett überarbeiteten und nunmehr zweiteiligen Fassung erschienen. Das Standardwerk für Konstrukteure und Produktentwickler behandelt die Grundlagen der methodischen Entwicklung aller Arten von technischen Produkten und Produktsystemen inklusive Dienstleistungen. Sie definiert in einem Modell der Produktentwicklung zentrale Ziele, Aktivitäten und Arbeitsergebnisse, die aufgrund ihrer generellen Logik und Zweckmäßigkeit zentrale Leitlinien für die interdisziplinäre Anwendung in der industriellen Praxis darstellen. VDI 2221 richtet sich vor allem an Prozessverantwortliche und Leiter von Entwicklungsprojekten, Produktentwickler, Konstrukteure und Produktmanager.

Entwicklungsprozesse mit VDI 2221 prüfen

Mit der neuen VDI 2221 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Entwicklungsprozesse kritisch zu prüfen und sie den aktuellen Anforderungen anzupassen, um die zunehmende Komplexität bei gleichzeitig immer kürzeren Entwicklungszyklen zu beherrschen.

Das in VDI 2221 Blatt 1 beschriebene allgemeine Modell der Produktentwicklung geht von einem systematischen Ablauf der Produktentwicklung aus, bei dem die Entwicklungstätigkeit in logische Phasen gegliedert wird. Das Modell abstrahiert auf diese Weise einen realen Entwicklungsprozess. Zur Umsetzung in einen realen Entwicklungsprozess ist die Berücksichtigung spezifischer Kontextfaktoren erforderlich, die Einfluss auf die Produktentwicklung haben. Im spezifischen Kontext eines Unternehmens können die Ziele, Aktivitäten und Ergebnisse von Produktentwicklungsprozessen unterschiedlich sein, jedoch lassen sie sich durch entsprechende Konkretisierungen aus dem allgemeinen „Modell der Produktentwicklung“ ableiten.

In VDI 2221 Blatt 2 wird diese Ableitung aus der allgemeinen Logik des Entwicklungsprozesses in einen spezifischen Entwicklungsprozess behandelt. In der Praxis werden oft einzelne Aktivitäten zu Entwicklungsphasen zusammengefasst, an denen sich terminliche oder organisatorische Ablaufpläne orientieren können. Eine solche Zusammenfassung kann je nach Produkt, Branche und Organisation im Unternehmen auf unterschiedliche Art und Weise unter Verwendung unterschiedlicher Begriffe erfolgen. Diese vom jeweiligen Produkt bzw. den im Pflichtenheft definierten Anforderungen abhängigen Phasen werden im neuen Blatt 2 anhand realer Entwicklungsprozesse unterschiedlicher Produkte beispielhaft erläutert und dargestellt.

Mitwirken über Einspruchsportal

Herausgeber der Richtlinie VDI 2221 „Entwicklung technischer Produkte und Systeme“, Blatt 1 „Modell der Produktentwicklung“ und Blatt 2 „Gestaltung individueller Produktentwicklungsprozesse“ ist die VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung (GPP). Die Richtlinien sind im März 2018 als Entwurf erschienen. Sie sind ab sofort zum Preis EUR 92,60 bzw. EUR 79,40 von beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft. Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2018. Fachlicher Ansprechpartner im VDI: Dipl.-Ing. Dieter Moll MBM, E-Mail: moll@vdi.de

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