Mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) hat das Europaparlament Mitte 2022 eine Rechtsgrundlage geschaffen, nach der nun Unternehmen ab 500 Mitarbeitern ab dem Geschäftsjahr 2024 fortan jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht zum Jahresabschluss vorzulegen haben. Graepel kommt der Anforderung zuvor und erstellt bereits für das Geschäftsjahr 2022 einen entsprechenden Bericht. Nachhaltigkeit umfasst Themenfelder außerhalb des Finanziellen, die das Unternehmen als bedeutenden Teil der Gesellschaft betreffen. Das Gesetz gibt dafür kein starres Format vor. Graepel erarbeitete daher eine passende Struktur und wählte einen umfassenden Ansatz. Die Schaffung einer neuen Stelle – Nachhaltigkeitsbeauftragte ist Eva Pophanken – nebst Aufstellung eines Projektteams war der Startpunkt.
Feste Einzelmaßnahmen und Ziele
Am Ende legte das Team über fünfzig Einzelmaßnahmen fest, definierte dafür messbare Ziele, einen festen Zeithorizont und benannte Verantwortliche nebst Paten. Dreimal jährlich trifft man sich, prüft die Umsetzung und bessert gegebenenfalls nach. Für den Vorstand Felix Graepel eine Sache von hohem Stellenwert: „Als Familienunternehmen wissen wir, wie wichtig das Thema Nachhaltigkeit für die heutige Generation ist“. Der Hersteller von Blechbauteilen für Fahrzeug- und Maschinenbau sowie das Baugewerbe produziert seit 134 Jahren und behauptete sich selbst in schwierigsten Zeiten. „Nachhaltig“ sei die Unternehmensführung daher schon immer gewesen, wenngleich man dies heute umfassender definiere und nun auch dokumentiere. Den freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht für das mit gutem Ergebnis abgeschlossene Geschäftsjahr 2022 will Graepel im Laufe des Jahres fertigstellen.